Qualitätsmanagement und Pflegebegutachtung Sigrid Schmatz-Richter

Qualität schafft Vertrauen


Allgemeine Geschäftsbedingungen



Sofern keine anderen Vertragsvereinbarungen (z.B. Rahmenvertrag) mit dem Auftraggeber vorliegen, gelten im Rahmen einer Auftragsdurchführung durch Sigrid Schmatz-Richter folgende Geschäftsbedingungen:


§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und für die Zusammenarbeit mit sämtlichen Auftraggebern von Sigrid Schmatz-Richter als Anbieterin von unter Punkt "Leistungen" genannte Dienstleistungen.

2. Für abweichende, ergänzende oder insbesondere für widersprechende Geschäftsbedingungen ist eine schriftliche Einverständniserklärung von Sigrid Schmatz-Richter erforderlich.

3. Nicht zu den Leistungen von Sigrid Schmatz-Richter gehören Leistungen, deren Ausführung aufgrund gesetzlicher Vorgaben anderen vorbehalten sind, insbesondere auch individuelle Beratungsleistungen z.B. Rechts- oder Steuerberatung.


§ 2 Leistungserbringung

1. Es wird durch Sigrid Schmatz-Richter eine vereinbarte / beauftragte Dienstleistung erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Gegenstand der vereinbarten / beauftragten Dienstleistung.

2. Die Art und Weise der Auftragsdurchführung sowie der Zeitpunkt und der Umfang der Berichterstattung (schriftlich / mündlich) wird im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart und im Rahmen einer Auftragsbestätigung bescheinigt.

3. Mündliche Berichterstattungen sind stets als verbindlich zu werten.

4. Es obliegt Sigrid Schmatz-Richter Kopien oder Unterlagen - unter Berücksichtigung der unter § 4 beschriebenen Inhalte - zu archivieren.

5. Der Ort der Auftragsdurchführung wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Auftrags / der Wünsche des Auftraggebers von Sigrid Schmatz-Richter festgelegt.

6. Sigrid Schmatz-Richter ist berechtigt Dritte zur Durchführung des Auftrages einzusetzen.

7. Die Terminplanung für die Auftragsdurchführung obliegt Sigrid Schmatz-Richter. Die Wünsche der Auftraggeber werden dabei möglichst berücksichtigt.

8. Vereinbarte Termine oder vereinbarte Zeiten der Auftragsdurchführung können sich um einen angemessenen Zeitraum verschieben, wenn ein vorübergehendes oder unvorhersehbares Ereignis eintritt, welches nicht von Sigrid Schmatz-Richter zu verantworten ist.

9. Der Umfang und der Zeitpunkt der Berichterstattung wird im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart.


§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass alle, zur Auftragsdurchführung, erforderlichen Unterlagen - unter Beachtung der vereinbarten Termine - rechtzeitig übermittelt werden.

2. Außerdem steht - während der Auftragsdurchführung - ein ständiger Ansprechpartner zur Verfügung.

3. Zudem wird Sigrid Schmatz-Richter - vor und während der Auftragsdurchführung - durch den Auftraggeber von allen Vorgängen und Informationen in Kenntnis gesetzt, die für die vereinbarte Auftragsdurchführung bedeutend sind.

4. Sigrid Schmatz-Richter legt die erhaltenen Unterlagen und Informationen als fehlerfrei und vollständig zu Grunde. Festgestellte Fehler oder Widersprüche werden durch Sigrid Schmatz-Richter den Auftraggebern mitgeteilt.

5. In Einzelfällen kann Sigrid Schmatz-Richter eine Bestätigung der Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen sowie der gegebenen Informationen schriftlich durch den Auftraggeber einfordern.

6. Wird die Annahme der durch Sigrid Schmatz-Richter durchgeführten Leistung durch den Auftraggeber verzögert oder verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungsverpflichtung ist Sigrid Schmatz-Richter berechtigt - nach Ankündigung / Anmahnung  - den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle ist Sigrid Schmatz-Richter befugt, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.


§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheit

1. Alle auftragsrelevanten Daten, sowie alle Daten, die an Sigrid Schmatz-Richter übermittelt werden, werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen gespeichert und verwendet.

2. Eine Übermittlung / Weitergabe von Daten oder von Ergebnissen der Auftragsdurchführung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Auftraggeber, mit Ausnahme des Entgegenstehens von gesetzlichen Vorschriften.


§ 5 Urheberrecht

1. Sämtliche Formulare / Layout von Sigrid Schmatz-Richter unterliegen urheberrechtlichem Schutz.

2. Eine Verwendung oder Weitergabe der Formulare / Layout bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von Sigrid Schmatz-Richter.


§ 6 Beanstandungen, Mängel und Schadenersatz

1. Beanstandungen sind durch die Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntsein des Grundes der Beanstandung schriftlich geltend zu machen.

2. Bei einer mangelhaften Leistung durch Sigrid Schmatz-Richter haben die Auftraggeber einen Anspruch auf Nachbesserung.

3. Sofern die Verursachung eines Schadens durch Sigrid Schmatz-Richter nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Pflichtverletzung beruht oder auf einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen deren Erfüllung die ordungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

4. Für einfach fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Sigrid Schmatz-Richter auf den vorhersehbaren Schaden, jedoch bis zu 10% des vereinbarten Gesamthonorars beschränkt. Diese Bestimmungen gelten auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen.

 5. Sofern die Auftraggeber ihre Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt haben, ist eine Haftung durch Sigrid Schmatz-Richter oder durch Dritte ausgeschlossen. Für die Nachweiserbringung der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten sind die Auftraggeber verantwortlich.

6. Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern sie nicht ausgeschlossen sind, vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden oder auf der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht beruhen, verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem Sigrid Schmatz-Richter die vereinbarte Leistung erbracht hat, sofern gesetzlich keine anderen Verjährungsfristen geregelt sind.


§ 7 Honorar / Vergütung

1. Vereinbarungen über ein angemessenes Honorar / Vergütung, Erstattung von Auslagen (Fahrt- Anreisekosten, Übernachtungskosten) werden vom Auftraggeber und Sigrid Schmatz-Richter individuell getroffen und im Rahmen der Auftragserteilung dokumentiert.

2. Wird während der Auftragsdurchführung ersichtlich, dass das im Rahmen der Auftragserteilung vereinbarte Honorar / Vergütung z.B. durch einen nicht vorhersehbaren erhöhten Zeitaufwand, nicht mehr angemessen ist, kann Sigrid Schmatz-Richter - nach Ankündigung - eine Anpassung der Vergütung einfordern.

3. Die Umsatzsteuerberechnung erfolgt durch Sigrid Schmatz-Richter zusätzlich zur Honorar- Vergütungsvereinbarung.

4. Eine Rechnungsstellung durch Sigrid Schmatz-Richter erfolgt in der Regel nach Beendigung der Auftragsdurchführung.

 

§ 8 Änderungen und Unwirksamkeit

1. Änderungen und/oder Ergänzungen vorstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung gewählt werden, die der ursprünglichen unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 9 Gerichtsstand

1. Der Gerichtsstand ist Landau a. d. Isar

2. Es gilt deutsches Recht

 

 Stand: Oktober 2018